Wir führen die §57a-Überprüfung bei uns im Hause durch. Das heißt für Sie:
- keine lange Wartezeit
- keine langen Wege
Mit unserer modernen Werkstattausstattung und unserem geschulten Personal wird Ihr Fahrzeug optimal gewartet.
Vereinbaren Sie einen Termin, so können Sie Wartezeiten vermeiden.
Gutachten gem. §57a (Pickerl) Wir übernehmen für Sie die jährlich notwendige Überprüfung an Ihrem Fahrzeug und dokumentiert im Gutachten, dass das Kraftfahrzeug den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht.
Beim Pickerl hat sich was getan!
Seit dem 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen in Kraft. Das sollten Sie unbedingt wissen.
Es gibt das Sprichwort: Alles neu macht der Mai. Zumindest was Teile der §57a-Überprüfung angeht, trifft das absolut zu. Für Taxis, Lkw und Rettungsfahrzeuge beginnt der Toleranz-Zeitraum 3 Monate vor dem Prüfmonat. Wichtig aber: Es gibt für diese Fahrzeuge keine Überziehungsfrist!
Bei Pkw, Motorrädern, Quads, Mopedautos, historischen Fahrzeugen, Anhängern bis 3,5 Tonnen, Traktoren bis 40 km/h bleibt der Toleranzzeitraum wie gehabt (1 Monat vor bis 4 Monate nach dem vorgesehenen Prüfmonat). Neu ist hingegen für alle: Wird ein schwerer Mangel bei der Prüfung festgestellt, muss dieser innerhalb von 2 Monaten behoben sein. Ist Gefahr im Verzug, kann die Behörde die Zulassung auch sofort aufheben! Zu Ihrer Sicherheit raten wir Ihnen, die Fristen einzuhalten.